Hausordnung

Version vom 01.02.2006 verändert, vorgelegt in der GLK am 28.09.2016

Anmerkung: für „Lehrer“ und „Schüler“ gilt auch „Lehrerinnen“ und „Schülerinnen“

Präambel

„Konfliktkultur“ und „Erwachsen werden“ sind Programm unserer Schule. Sie verlangen einen fairen und respektvollen, mitmenschlichen Umgang von Schülern, Lehrern und Eltern untereinander.

Dieser Umgang setzt klare Verhaltensvereinbarungen unter den Beteiligten voraus. Solche Vereinbarungen haben wir in Form von „Regeln des Zusammenarbeitens“ und „Regeln des Zusammenlebens“ getroffen.

 

Ebenso haben wir die positiven und negativen Konsequenzen bei Einhaltung bzw. Nichteinhaltung festgelegt.

Die Klassenregeln werden von den Klassen in Klassenratssitzungen festgelegt.

Alle Regeln werden in den Klassenzimmern ausgehängt. Alle Schüler und Lehrer sind verpflichtet, sich an diese gemeinsamen Vorgaben zu halten.

 


1.  Vor dem Unterricht

Die Schule ist ab 07.00 Uhr morgens geöffnet. Die Schüler können sich bis zum Unterrichtsbeginn im Altbau-Erdgeschoss aufhalten. Das Treppenhaus muss freigehalten werden.

 

Zum 1. Läuten um 7.45 Uhr begeben sich die Schüler zu ihrem Unterrichtsraum. Der Unterricht beginnt und endet pünktlich. Ist 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn kein Lehrer anwesend, benachrichtigt der Klassensprecher die Schulleitung.

 


2. Unterrichtsversäumnisse

Krankmeldungen sollen telefonisch (07771/802 450) bis 07.50 Uhr im Sekretariat abgegeben werden. Bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs ist dem Klassenlehrer eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. Kurzfristige Abwesenheit ist nur mit vorheriger Genehmigung des entsprechenden Fachlehrers erlaubt und gilt sonst als unentschuldigtes Fehlen.

 

Insbesondere Arztbesuche sind nur in genehmigten Ausnahmefällen während der Unterrichtszeiten möglich. Unentschuldigte Fehlzeiten werden im Zeugnis vermerkt.

 

Siehe hierzu auch „Regelungen für Entschuldigungen und Nichtteilnahme“

 


3. Allgemeine Verhaltensregeln

Die Kleidung aller am Schulleben Beteiligten sollte sich daran orientieren, dass die Schule ein Arbeitsplatz ist. Das Kauen von Kaugummi ist verboten. Während des Unterrichts darf nicht gegessen werden. Trinken ist während des Unterrichts ausschließlich in Absprache mit dem unterrichtenden Lehrer erlaubt.

Die Mobiltelefone der Schüler müssen während des Unterrichts und in den Pausen ausgeschaltet sein und nicht sichtbar aufbewahrt werden.

 

Der Gebrauch von Foto-, Aufnahme- und Wiedergabegeräten ist verboten bzw. nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Lehrers zu Unterrichtszwecken erlaubt.

Die Androhung und Anwendung von physischer und psychischer Gewalt werden nicht geduldet.

 


4. Pausen

In Pausen dürfen die Schüler den Schulhof (markierte Flächen) nicht verlassen. In den Pausen halten sie sich auf dem Schulhof oder je nach Witterungsverhältnissen im Erdgeschoss des Altbaus auf. Fangspiele und Ballspiele sind im Haus verboten. Schneeballwerfen ist untersagt.

 

Während der Schulzeit ist der Aufenthalt an den Bushaltestellen verboten. Die Computerräume dürfen nur in Anwesenheit eines Lehrers genutzt werden. Beim Brötchenverkauf reihen sich die Schüler in eine Warteschlange ein.

 


5. Ordnung und Sauberkeit in der Schule

Gemeinsames Lernen soll in einer angenehmen Umgebung stattfinden. Weder Tische noch Stühle oder Wände dürfen bemalt oder beschriftet werden. Für eine saubere Tafel zu Unterrichtsbeginn sorgen die Klassenordner. Zum Unterrichtsende werden Abfälle entsorgt, Stühle hochgestellt und Fenster geschlossen. Gastklassen sorgen dafür, dass die ursprüngliche Sitzordnung wieder hergestellt wird.

 

Jeder Schüler ist verpflichtet, zur Sauberkeit des Schulhauses und Schulgeländes beizutragen. Auch die Wege zur Schule und der Busbahnhof gehören dazu. Abfälle müssen deshalb von jedem in den bereitstehenden Abfalleimern entsorgt werden. Nach den beiden großen Pausen reinigt zusätzlich ein Schülerreinigungsdienst den Pausenhof.

 

 Die von der Schule leihweise genutzten Lernmittel müssen im Zustand der Übernahme wieder zurückgegeben werden. Ansonsten müssen sie auf eigene Kosten ersetzt werden.

 

Schulhaus und Schulgelände sind rauch-, alkohol- und drogenfreie Zonen, d. h. jedem ist das Rauchen und der Genuss von Alkohol sowie der Handel und der Konsum jeglicher Drogen verboten.

 


6. Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Schulordnung

Verstöße gegen die Schulordnung werden nach unseren eigenen Schulregeln und nach § 90 des Schulgesetzes geregelt.

 

Kriminelle Handlungen, insbesondere Bedrohung und Erpressung von Mitschülern, Drogengebrauch oder Drogenhandel werden nach den Maßgaben des Schulgesetzes mit einer Strafanzeige verfolgt.