Nach dem ersten Jahr der Orientierung können Sie gemeinsam mit Ihrem Kind und in Absprache mit den Fachlehrern entscheiden, in welchen Niveaustufen ihr Kind in den Fächern Deutsch, Mathe und Englisch unterrichtet wird. Durch dieses Angebot kann Ihr Kind an dem Unterricht teilnehmen, der seinen Fähigkeiten, seiner Lern- und Arbeitsentwicklung entspricht und es weder über- noch unterfordert.
Wir unterscheiden die folgenden Niveaustufen:
Egal welche Niveaustufe Ihr Kind besucht: Überall werden die gleichen Inhalte und Themen der jeweiligen Fächer vermittelt. Jedoch werden die Inhalte entsprechend der Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder aufgearbeitet und vertieft. Am Ende eines Schulhalbjahres könnte Ihr Kind die Niveaustufe in Absprache wechseln.
Lese- und Schreibfähigkeit sind unverzichtbare Grundlagen für erfolgreiches Arbeiten in der Schule und im Beruf. Es ist eine zentrale Aufgabe der Schule, insbesondere des Deutschunterrichts, diese Fähigkeit über alle Jahrgänge zu fördern und zu entwickeln.
Manche Kinder haben – aus den verschiedensten Gründen – größere Schwierigkeiten, mit dem Lesen und Schreiben klar zu kommen. Man spricht dann von einer Lese- Rechtschreibschwäche, kurz: LRS. Wir versuchen, diesen Schülerinnen und Schülern mit einer Reihe von Maßnahmen zu helfen:
Alle Fünftklässler werden in den ersten Schulwochen in Bezug auf ihre Lese- und Schreibfähigkeiten gezielt beobachtet und getestet. Bei Bedarf nehmen sie an speziellen Workshops teil oder erhalten im Unterricht oder im Lernband geeignete Förderaufgaben. Schülerinnen und Schüler der Realschule mit besonders hohem Förderbedarf werden eingeladen, am LRS-Förderprogramm teilzunehmen. Dieses Programm basiert auf Materialien, die über den „Lernserver“ der Universität Münster zu erwerben sind (zur Info: www.lernserver.de). Die Aufgaben werden außerhalb des Unterrichts bearbeitet, die Arbeit wird aber in regelmäßigen Abständen in einer LRS-Stunde von einer Lehrkraft unterstützt und begleitet.
Nicht zuletzt sieht die Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ die Möglichkeit eines Nachteilsausgleiches bzw. alternativer Formen der Leistungsbeurteilung vor. Diese können aber nur im konkreten Einzelfall betrachtet werden. Ob einem Kind Erleichterungen nach dem LRS-Erlass zugestanden werden, hängt von vielen schulischen und außerschulischen Faktoren ab. Gelegentlich liegen Gutachten und Tests von anderer Seite, z.B. von Kinderärzten oder Psychologen, vor. Diese werden selbstverständlich berücksichtigt, die Entscheidung, ob und wie der LRS-Erlass zur Anwendung kommt, liegt aber ausschließlich bei der Schule.
Die speziellen Fördermaßnahmen enden in der Regel nach der Klasse 6. Es bleibt natürlich weiterhin Aufgabe des Deutschunterrichts die Weiterentwicklung jedes Kindes im Bereich des Lesens und Schreibens nach dessen Möglichkeiten zu unterstützen, zu fördern, aber auch zu fordern.